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Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu Kursangeboten des 
DRK-Kreisverbandes Emmendingen e.V.


1.    Kursangebot des DRK 

Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Die Kursinhalte unterliegen den Bestimmungen des Bundesverbandes des Deutschen Roten Kreuzes und entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. 

2.    Kursorte 

Das DRK behält sich vor, nach oder bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungsräumen) den Kursort auch kurzfristig zu verlegen.
 
3.    Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme 

(1)    Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Erste - Hilfe Maßnahmen. Diese wird mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Über Ausnahmen entscheidet die Kursleitung. 

(2)    Welche Erste-Hilfe Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, gehen aus den gültigen Leitfäden und Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor und werden von der Kursleitung vorgegeben. 

4.    Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht 

(1)    Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von Kursen auszuschließen, die nicht pünktlich zu Kursbeginn anwesend sind oder die während des Kurses längere Zeit abwesend sind. Die Entscheidung darüber obliegt der Kursleitung. 

(2)    Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn diese mehrfach und trotz entsprechender Aufforderung zur Unterlassung den Unterricht stören oder beeinträchtigen. 

(3)    Das Hausrecht wird von der Kursleitung ausgeübt. 

(4)    Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses bereits entrichteten Kursgebühren verfallen bzw. werden nicht zurückerstattet. 

5.    Zahlung der Kursgebühren 

(1)    Die Zahlung der Kursgebühren wird bei der Online-Anmeldung zum Kurs fällig, in Ausnahmen bar vor Kursbeginn. Aus Sicherheitsgründen können jedoch keine 100.- €, 200.- € und 500.- € Banknoten akzeptiert werden. 

(2)    Bei Abrechnung über die Berufsgenossenschaft ist das entsprechende Formular vorzulegen. 

6.    Anmeldung zu Kursen 

Eine Anmeldung zu Kursen, zu denen eine Anmeldungspflicht besteht, muss über das Kursportal im Internet erfolgen.

Kursanmeldungen werden erst durch eine entsprechende Bestätigung gültig. 

7.    Ausfallgebühren nach Zusatzvereinbarung 

(1)    Betriebe, Behörden oder Vereine können gesonderte Schulungstermine für Kurse vereinbaren. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen unterschritten, wird die Differenz zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

(2)    Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe des zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreises nach sich, so die Kursgebühr nicht bereits entrichtet wurde. Eine kostenfreie Abmeldung kann bis zu zehn Werktage vor Ausbildungsbeginn erfolgen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall rückerstattet.

(3)    Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat, bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte angemeldet hat. 

8.    Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung 

(1)    Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht. 

(2)    Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Kursleitung vor Ort. Hier ist der Kursbeitrag vor Kursbeginn in bar zu entrichten.

(3)    Besteht keine Möglichkeit zur Teilnahme, besteht kein Anspruch auf Verdienstausfall und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Kosten für Anreise) gegenüber dem DRK 

9.    Abrechnung der Kursgebühren über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse

Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt: 
Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular dem DRK vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Kursbeginn zukommen zu lassen. 

10.    Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft/Unfallkasse 

Liegt das Formular zur Kostenübernahme gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht vor, gilt: 

(1)    Dem Teilnehmer wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses nicht ausgehändigt. 

(2)    Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Formular zur Kostenabrechnung bis spätestens 7 Tage nach Kursbesuch nachzureichen.

(3)    Liegt nach 7 Tagen das Formular zur Kostenabrechnung nicht vor, werden die Kursgebühren dem entsendenden Unternehmen/Verein in Rechnung gestellt. 

11.    Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern 

Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe. 

12.    Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern 

Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen benutzt und beschädigt werden. 

13.    Gesundheitsschäden

Das DRK übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, wenn diese aus Situationen erfolgen, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungen stehen. 

14.    Rückerstattung von Kursgebühren 

Eine Rückerstattung von Kursgebühren am Ende des Kurses ist prinzipiell nicht möglich. 

15.    Gerichtsstand 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Emmendingen vereinbart.

Emmendingen, 03.12.2020