Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) & Erziehungsbeistandschaften (EB)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Hanna Orthmann
Abteilungsleitung Sozialarbeit und Servicedienste
Tel: +49 7641 4601 35
Bettina Lügger
Teamleitung Schulbegleitung und Freizeit Programm Inklusion
Tel: +49 7641 460 1 31
Die Aufgaben der Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und die Erziehungsbeistandschaft (EB) sind für die Stärkung und den Schutz von Familien, Jugendlichen und Kindern. Wir begleiten und fördern Familien und ihre Mitglieder in ihren Lebens- und Entwicklungsbedingungen.
Dabei steht die Gesamtheit der Beziehungen der Familie im Vordergrund. Ebenso stärken wir die Fähigkeiten und Ressourcen der Familienmitglieder. Gleichzeitig erarbeiten wir gemeinsam auf dieser Grundlage zukunftsfähige Lösungen.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Erziehungsbeistandschaften (EB)
Wo beantragen Sie die Leistungen der SPFH und EB?
Alle Eltern haben das Recht, eine „Hilfe zur Erziehung“ in Anspruch zu nehmen. Die Hilfe ist freiwillig und kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie wird im Bedarfsfall vom Jugendamt bewilligt. Der Familie entstehen in der Regel keine Kosten.